Pikett

Notfalldienst für Strom und Wasser
24 Stunden während 365 Tagen: Überlandfunk, Telefonnummer 044 905 31 31

Notfalldienst für Gas
24 Stunden während 365 Tagen: Energie 360° AG, Zürich, Telefonnummer 0800 024 024

 

 

Stromprodukte und Tarifzeiten

ewf-basicstrom (Standardprodukt)
Beim ewf-basicstrom handelt es sich um Strom, welcher zu 100 % aus erneuerbaren Energien (100 % Wasserkraft aus der Schweiz) besteht.

ewf-ökostrom
Der ewf-ökostrom wird aus Solarenergie-Anlagen und dem Trinkwasserkraftwerk Grundhilti produziert (100 % Fällander Ökostrom).
 

Tarifzeiten
Hochtarif (HT): Montag bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr
Niedertarif (NT): übrige Zeit
Einheitstarif (ET): Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00 Uhr

Siehe auch Broschüre Tarif- und Gebührenvorschriften unter Publikationen.

 
Sperrzeiten


Damit unser Netz nicht überlastet wird und gegenüber unserem Vorlieferanten keine unnötigen Leistungsspitzen entstehen, werden gewisse Verbrauchergruppen durch unsere Rundsteuerung gesperrt.
 

Verbrauchsgruppen Sperrzeiten Schütz
Tagesaufheizung WW Aut. 07.00 -  13.00 + 17.00 - 22.00 Öffner / Draht auf B
Haushaltboiler 07.00 -  13.00 + 17.00 - 22.00 Öffner / Draht auf B
Tagesnachladung WSP 07.00 -  13.00 + 17.00 - 22.00 Öffner / Draht auf B
Sauna 08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 Öffner / Draht auf B
Wärmepumpen 08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 Öffner / Draht auf B
Wärmepumpenboiler 08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 Öffner / Draht auf B
Nachtaufladung 4h  Gr. 1 06.00 - 23.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 4h  Gr. 2 06.00 - 00.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 4h  Gr. 3 06.00 - 01.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 4h  Gr. 4 06.00 - 02.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 6h  Gr. 1 06.00 - 23.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 6 h Gr. 2 06.00 - 00.00 Schliesser / Draht auf A
Nachtaufladung 8h 06.00 - 22.00 Schliesser / Draht auf A
Waschmaschinen/Tumbler EFH*   Nicht mehr sperrpflichtig

 

 
Anschlussgesuche / Installationsanzeige / Fertigstellungsanzeige / SiNa

Neu- und Umbau
Neue Installationen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen sind den Gemeindewerken zu melden. Für das Meldewesen sind entsprechende Formulare zu verwenden:

Hausanschluss Strom - Anschlussgesuch

Temporärer Strom (Baustrom) - Bestellung

Installationsanzeige Strom

Hausanschluss Strom Demontage


Sicherheitsnachweise
Der/die Eigentümer/in der elektrischen Installationen (Gemeindewerke Fällanden) sind verantwortlich, dass die elektrischen Installationen ständig den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen. Der/die Eigentümer/in muss die Sicherheit von elektrischen Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Kontrollperioden überprüfen lassen. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) wird dem Elektrizitätswerk Fällanden der gefahrlose Zustand der Anlage bestätigt.

Kontrollperioden

  • jährlich: Baustellen
  • alle 5 Jahre: Laboratorien, Gewerbebetriebe und Industrien, Schulhäuser, Spitäler, Heime, Gaststätten
  • alle 10 Jahre: Nasse, gewerblich genutzte Räume, Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten
  • alle 20 Jahre: Wohnbauten, alle übrigen Installationen

Elektrische Installationen mit 10-oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.

Installations- und kontrollberechtige Firmen
Das entsprechende Verzeichnis finden Sie unter folgendem Link:www.esti.ch

 

 

 

Strassenbeleuchtung

Ist Ihnen ein Defekt oder eine Störung bei einer Strassenlampe der Gemeinde Fällanden aufgefallen? Wir sind Ihnen für jede Störungsmeldung der Strassenbeleuchtung via Online-Formular dankbar.
 

 

 

 

Adresswechsel / Mieterwechsel / Zuzug / Wegzug

Da bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel eine Zwischenablesung des Energieverbrauchs notwendig ist, bitten wir Sie, sich frühzeitig vor dem Umzugstermin über das Online-Formular bei uns zu melden. Damit grosse Abweichungen und hohe Kosten im Falle eines Leerstands vermieden werden können, sind wir auf Hinweise zu Mieterwechseln seitens des Vermieters angewiesen.

Wird keine Zwischenablesung vorgenommen, so wird Ihnen der gesamte Energieverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Somit wird Ihnen auch der Energieverbrauch eines allfälligen Nachmieters verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Adresswechsel auch der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Fällanden unter Dienstleistungen von A-Z Abmeldungen/Wegzug melden müssen.

 

 

 

Ablesung

Die Zähler werden jährlich im Dezember durch die Gemeindewerke abgelesen. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise: 3 Akontorechnungen und 1 Abrechnung.

Im Falle einer Aufforderung zur Ablesung des Stromzählers und des Wasserzählers der Gemeindewerke Fällanden können Sie uns die Daten gerne via online-Formular übermitteln.

 

 

 

Anmeldung elektrische Wärme (Raumheizungen und Wassererwärmung)

Falls Sie eine Raumheizung oder Wassererwärmung (elektrische Wärme) anmelden möchten, können Sie die diesbezüglichen Angaben gerne via Formular den Gemeindewerken übermitteln.
 

 

Kantonales Förderprogramm für Ladeinfrastruktur

Am 30. April 2023 hat der Kanton Zürich ein innovatives Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur ins Leben gerufen. Dieses Programm ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden gleichermassen, von einer einmaligen finanziellen Unterstützung für den Ausbau von Ladestationen zu profitieren.

Sie möchten mehr über dieses spannende Förderprogramm erfahren? Dann folgen Sie einfach dem untenstehenden Link und informieren Sie sich über die Bedingungen und den Ablauf der Antragstellung:

www.zh.ch/ladeinfrastruktur

Falls Sie bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, sind die Gemeindewerke Fällanden gerne für Sie da.

 

Anschluss Energieerzeugungsanlage EEA(Photovoltaik)

Das Anschliessen von eigenen Energieerzeugungsanlagen ist bewilligungspflichtig. Falls Sie ein Gesuch über den Anschluss einer Energieerzeugungsanlage einreichen wollen, können Sie dies direkt via online-Formular übermitteln.

Für Informationen über den Ablauf des Anschlusses einer Energieerzeugungsanlage stehen Ihnen folgende Merkblätter bzw. Dokumente zur Verfügung:

Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik) - Merkblatt
Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik) - Einmalvergütungen
Energieerzeugungsanlage - Anmeldeformular
Energieerzeugungsanlage - Plangenehmigung Starkstrominspektorat
Energieerzeugungsanlage - Anschlussgesuch (Datenblatt Netzrückwirkungen)




Möchten Sie die Bezahlung Ihrer Rechnung für den Energieverbrauch automatisieren? Die Gemeindwerke bieten dazu folgende Zahlungsalternativen zum Online-Banking sowie zur Post-Bezahlung:
 

 

Elektronische Rechnungen - eBill


Sie benutzen bereits Online-Banking? Dann ist es nur einen Mausklick weiter zur elektronischen Rechnung.
Dank eBill empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking - bequem, schnell und papierlos. Das ist nicht nur sicher, sondern schont auch die Umwelt.

Über Ihr Online-Banking können Sie sich bei eBill anmelden. Fügen Sie die Gemeindewerke Fällanden als Rechnungssteller hinzu. Sobald die Anmeldung verifiziert ist, erhalten Sie Ihre zukünftige Stromrechnung elektronisch.

Weitere Informationen zu eBill:  https://www.ebill.ch

Oder möchten Sie Ihre Rechnung zukünftig per E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich bei uns,
der Abteilung tiefbau-werke@faellanden.ch. oder per Telefon Nr. 043 355 35 65.

 

LSV


LSV - Lastschriftverfahren
Bei diesem Verfahren läuft die Zahlung fast vollautomatisch. Mit dem einmaligen Ausfüllen des LSV-Formulars erteilen Sie uns als Rechnungssteller die direkte Belastungsermächtigung auf Ihrem Bank- oder Postkonto.

Wenn Sie Ihre Rechnungen gerne über LSV bezahlen wollen, steht Ihnen das entsprechende Formular im Online-Schalter zur Verfügung, welches Sie direkt Ihrer Bank (Bankbelastung) zukommen lassen können. Das Formular Debit Direct PostFinance (Postbelastung) bitte direkt an uns schicken.

 

 

Stromverbrauch in der Nacht

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