Raumplanungsordnung
- die Richtplanung (Erfüllung der gesetzlichen Vorlagen von Bund und Staat)
- die Nutzungsplanung (Vollzug der Massnahmen als Folge der durch die übergeordnete Planung erforderlichen Festlegungen und Anpassungen)
- die Quartier- und Gestaltungspläne (erstellen und vollziehen der Quartierpläne)
- die Geographischen Informationssysteme (GIS)
- die Betreuung des Leitungsinformationssystems (LIFOS)
- die Betreuung des Strassen- und Liegenschaftsverzeichnisses
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau und Liegenschaften | 043 355 35 15 | hochbau-liegenschaften@faellanden.ch |