Natur- und Heimatschutz in Fällanden

Landschaften, Städte und Dörfer verändern sich stetig und sind dem Wandel der Siedlungsstruktur unterworfen. Dies gilt auch für die 641 ha Gesamtfläche der Gemeinde Fällanden. Trotz der Nähe zur Stadt Zürich hat Fällanden über 68 % Kulturlandschaft wie Landwirtschaft, Wald, Gewässer und unproduktive Flächen.

Um diese Kulturlandschaft zu erhalten wird der Natur- und Heimatschutz mit verschiedenen Projekten unterstützt.

  • Das kommunale Naturschutzinventar aus dem Jahr 1986 stellt unter anderem Obstbaumgärten unter Schutz. Insgesamt 613 Hochstamm-Obstbäume wurden ins Inventar aufgenommen und verbindlich unter Schutz gestellt. Die Prüfung und Erhaltung des Obstbaumbestandes ist eine wichtige Aufgabe, welche durch den Naturschutzbeauftragten wahrgenommen wird.

  • Das Vernetzungsprojekt gemäss Öko-Qualitätsverordnung wird bis ins Jahr 2025 weitergeführt und beinhaltet, beispielsweise die Revitalisierung der Glatt, die Instandhaltung der kommunal geschützten Hecken in Gättenhusen, am Fröschbach und beim Lätten Fussballplatz.

  • Die Förderung von arten- und strukturreichen Krautsäumen, Extensivwiesen entlang von offenen Fliessgewässern sowie von besonderen Massnahmen und ausgewählten Tier- und Pflanzenarten im Bereich von Fliessgewässern.


Die drei Ortsteile Fällanden, Benglen und Pfaffhausen bieten attraktiven Wohnraum für Jung und Alt und sollen in hoher Qualität weiterentwickelt und sorgfältig verdichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Schutzobjekten und Gebäuden in Inventar der schützenswerten Bauten. Diese Zeitzeugen und Baudenkmäler prägen unser Heimatbild sowie unsere Identität.

Um das Ortsbild zu schützen und sorgfältig weiterzuentwickeln wird der Heimatschutz mit folgenden Mitteln unterstützt:

  • Der Erhalt von diversen kommunalen Inventar- und Schutzobjekten

  • Abklärungen der Schutzwürdigkeit von inventarisierten Gebäuden vor baulichen Veränderungen

  • Beratung der Bauherren und Eigentümer von invetarisierten Bauten durch die Abteilung Hoch- und Tiefbau und durch die Baukommission

  • Anstreben von hoher architektonischer Qualität der Neubauten insbesondere in den Kernzonen


In den Jahren 2013 und 2014 wurden beispielsweise diverse Abklärungen der Schutzwürdigkeit von inventarisierten Gebäuden mit einer eventuellen Unterschutzstellung der betroffenen Gebäuden in die Wege geleitet. Eine allfällige Unterschutzstellung oder eine Entlassung aus dem Schutzinventar wird in den öffentlichen Publikationsorganen der Gemeinde Fällanden veröffentlicht.

Mit dem Natur- und Heimtschutzinventar hat die Gemeinde Fällanden zwei Instrumente für die Erhaltung unserer wertvollen Kulturlandschaften. In erster Linie stellen Inventare Arbeitsinstrumente für die Behörden dar, um Massnahmen des Natur- und Heimtschutzes besser planen zu können oder im Bedarfsfall Änderungen an Schutzobjekten beurteilen zu können. Sie sind für die betreffenden Grundeigentümer nicht direkt verbindlich. Gemäss § 203 Abs. 2 PBG stehen die Inventare bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau und Liegenschaften) zur Einsichtnahme offen.

 

Greifensee in der Morgendämmerung