Die Baukommission ist zuständig für

  • die Beratung des Gemeinderates im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung,
  • die Erfüllung der baupolizeilichen Aufgaben,
  • die planungs- und baurechtlichen Entscheide mit Ausnahme der in Art. 69 Absatz 2
    lit. a - c des Geschäfts- und Organisationsreglements des Gemeinderat Fällanden erwähnten Objekte.

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