Urnenabstimmung Totalrevision Zweckverbandstatuten VSFM vom 27. September 2020, Anordnung

3. Juli 2020

Urnenabstimmung vom 27. September 2020

Aufgrund des Corona-Virus musste der Abstimmungssonntag vom Sonntag, 17. Mai 2020 abgesetzt und die Vorlagen verschoben werden. Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil als abstimmungsleitende Behörde findet am 27. September 2020, in den Zweckverbandsgemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Fällanden und Maur folgende Abstimmung statt:

  • Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kläranlage VSFM

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 3. Juli 2020 massgebend.

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)

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