Medienmitteilung des Gemeinderats

18. Mai 2020

Schutzgutachten betreffend Gemeindehaus liegt vor
Ende 2019 hat die Gemeinde Fällanden im Rahmen des Gesamtprojekts Zentrumsentwicklung die Firma DENKMALaktiv, Winterthur, beauftragt, eine allfällige Schutzwürdigkeit des Gemeindehauses abzuklären und ein bauhistorisches Gutachten zu erstellen. Gemäss dem nun vorliegenden Gutachten ist der Gemeindehauskomplex ein wichtiger Zeuge des sogenannten «Brutalismus» der Bauboomjahre der späten Nachkriegsmoderne.

Das nun vorliegende Gutachten macht aus denkmalpflegerischer Sicht folgende Kernaussagen:

  • Im dörflichen Charakter ist dem Gemeindehauskomplex nur bedingt eine wichtige Zeugenschaft zuzusprechen, da die ortstypische Struktur mit kleineren Gebäuden durch den grossen Baukomplex negiert wird. Allerdings ist es vor allem betreffend Bauhöhe und Ausgestaltung als Eckbau ein gutes Beispiel für eine gelungene Integration von modernen Bauten in einen historischen Dorfkern.
  • Der Gemeindehauskomplex mit den einzelnen Gebäuden und Gebäudeteilen ist aufgrund der ausgewogenen Baukörpersituierung, der Dach- und Fassadengestaltungen und der Freiräume als ein sehr qualitätvoller Zeuge des «Brutalismus» der späten Nachkriegsmoderne, in Anlehnung an Le Corbusier, zu werten.
  • Besondere Beachtung im Gebäudeinneren verdienen die Schalterhalle im Atrium, das Gemeinderatszimmer und der Gemeindesaal. Der Denkmalwert und die Erhaltungsfähigkeit sind trotz Sanierungsbedürftigkeit gegeben.
  • Auch als Werk der national bedeutsamen Architekten Schindler, Spitznagel und Burkhard ist dem Fällander Gemeindehaus eine wichtige architekturgeschichtliche Bedeutung beizumessen.
  • Zudem handelt es sich um einen wichtigen Zeugen der sozialgeschichtlichen Entwicklung Fällandens und der Ortsgeschichte in den 1970er-Jahren.

In den nächsten Schritten gilt es nun, eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen dieser denkmalpflegerischen Sichtweise und allen weiteren Aspekten, die im Projekt Zentrumsentwicklung und Neubau oder Sanierung Gemeindehaus zu berücksichtigen sind – seien dies gesellschaftliche, raumplanerische, finanzielle, ökologische oder betriebliche Aspekte. Am geplanten Bevölkerungsworkshop vom 20. Juni 2020 sollen sich die Teilnehmenden mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen, so dass ein Gesamtbild aller Interessen und Bedürfnisse generiert werden kann. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass an diesem Anlass unvoreingenommen über alle Aspekte diskutiert wird, alle Bedürfnisse eingebracht werden und die Bevölkerung die Entwicklung des Fällander Dorfzentrums aktiv mitgestalten kann.

Gestützt auf dieses Gesamtbild wird der Gemeinderat anschliessend die verschiedenen Interessen abwägen und gewichten, so dass er unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und Wahrung des öffentlichen Interesses über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Der Entscheid, ob das Gemeindehaus dann schlussendlich unter Schutz gestellt werden soll oder nicht – und falls ja, in welchem Umfang – wird amtlich publiziert und ist rekursfähig.

Vernehmlassung zum Parkplatzkonzept wird fortgesetzt
Am 24. März 2020 hatte der Gemeinderat die für den Zeitraum vom 25. Februar 2020 bis 8. Mai 2020 geplante Vernehmlassung zum neuen Parkplatzkonzept sistiert, da gemäss Verordung des Bundesrats im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie die Sammel- und Behandlungsfristen bis zum 31. Mai 2020 stillstehen und ein sehr restriktives Veranstaltungs- und Versammlungsverbot besteht.

Am 29. April 2020 hat der Bundesrat entschieden, den geltenden Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren nicht über den 31. Mai 2020 hinaus zu verlängern. Demzufolge kann auch das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Parkplatzreglement weitergeführt werden. Von der ursprünglich angesetzten Vernehmlassungsdauer von rund
zweieinhalb Monaten ist bis zur Sistierung bereits ein Monat verstrichen, so dass die noch fehlenden eineinhalb Monate vom 1. Juni 2020 bis 15. Juli 2020 neu angesetzt werden können.
 

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch , Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

 

 

 

 

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