Medienmitteilung des Gemeinderats

26. September 2019

Projekt «Zürichstrasse Pfaffhausen»
Das Lärmsanierungsprojekt mit der damit verbundenen Prüfung von Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit wie auch der Einführung von Tempo 30 an der Zürichstrasse in Pfaffhausen ist bereits seit längerer Zeit in Bearbeitung. Mit Beschluss vom 4. September 2018 bewilligte der Gemeinderat deshalb einen Kredit von Fr. 70'000.– für die Projektausarbeitung. Infolge einer Ausweitung des Bearbeitungsperimeters auf den Abschnitt Pfaffenstein bis zur Einmündung in die Binzstrasse musste der Leistungsumfang des Gutachtens für das Projekt entsprechend angepasst werden.

Das Projekt «Zürichstrasse Pfaffhausen» beinhaltet die Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung von Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Reduktion der Lärmbelastung sowie zur Einführung von Tempo 30 (Abschnitt Kreisel Witikonerstrasse bis Sängglen in Pfaffhausen). Am 15. Mai 2019 präsentierte das beauftragte Ingenieurbüro ewp AG aus Effretikon der Gemeinde Fällanden die ersten Ergebnisse und Erkenntnisse der Phase I zum Lärm und zum Verkehrsaufkommen. In der Folge wurde erwogen, das Verkehrsgutachten zur Einführung von Tempo 30 auf der Zürichstrasse nicht nur auf den zunächst vorgesehenen Abschnitt I und II (Kreisel Witikonerstrasse bis Sängglen) zu beschränken, sondern für den ganzen Abschnitt bis zur Einmündung in die Binzstrasse ausführen zu lassen. Für diese Projekterweiterung bewilligte der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung 2019 ein Zusatzkredit von Fr. 8'000.–. Der Auftrag für die zusätzlichen Leistungen wurde ebenfalls an das Ingenieurbüro ewp AG in Effretikon vergeben. Nach Vorliegen der Resultate wird die Öffentlichkeit wieder informiert.

Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG
Die «Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG)» ist ein regionaler Planungsverband im Sinne von § 12 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie des Gemeindegesetzes (GG), welches per 1. Januar 2018 total revidiert wurde. Das neue Gemeindegesetz verlangt nun von allen Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts. Dies gilt auch für Zweckverbände wie die ZPG, welche keine eigentlichen Investitionen tätigen. Hierfür ist eine Revision der Statuten notwendig, die gemäss § 79 GG in allen Verbandsgemeinden einstimmig an der Urne beschlossen werden muss. Die dazu nötige Urnenabstimmung wird am 17. Mai 2020 stattfinden. Sofern alle Mitgliedsgemeinden der Revision zustimmen, werden die Statuten auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Bei den Änderungen handelt es sich nicht nur um materielle Änderungen, sondern teilweise auch um Umformulierungen, welche in Anlehnung an die Musterstatuten des Gemeindeamts des Kantons Zürich vorgenommen wurden. Die nach der Vernehmlassung, welche im vergangenen Jahr bei den Verbandsgemeinden durchgeführt wurde, eingegangenen Meldungen sind soweit möglich eingeflossen. Der Gemeinderat Fällanden hat das Geschäft geprüft und die totalrevidierten Statuten der Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG vom 27. März 2019 zuhanden der Urnenabstimmung in den Verbandsgemeinden verabschiedet. Den Stimmberechtigten der Gemeinde Fällanden wird beantragt, der Totalrevision der Verbandstatuten der ZPG zuzustimmen.
 

Personelles
Die Leitung der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Fällanden ist schon seit längerer Zeit vakant. Damit die Abteilung ihre Aufgaben erfüllen konnte, wurden im Laufe dieses Jahres verschiedene Springereinsätze durch den Gemeinderat bewilligt. Per 1. Oktober 2019 konnte nun Susan Becker aus Uster als neue Abteilungsleiterin gewonnen und angestellt werden. Susan Becker bringt verschiedene Ausbildungen im sozialen und pädagogischen Umfeld mit und arbeitete zuletzt im Personalbereich. Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich über die Anstellung von Susan Becker und wünschen ihr einen erfolgreichen Start.

Von der Kündigung von Astrid Fässler per 31. Oktober 2019 als Stv. Leiterin Pflege und Betreuung im Alterszentrum Sunnetal hat der Gemeinderat Kenntnis genommen und wünscht Frau Fässler alles Gute für Ihre Zukunft.
 

Budget 2020
Der Gemeinderat verabschiedete das Budget 2020 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018. In der Erfolgsrechnung wird bei einem Aufwand von Fr.43'694'400.– und einem Ertrag von Fr. 44'992'600.– ein Ertragsüberschuss von Fr. 1'298'200.– ausgewiesen. Der Steuerfuss verbleibt auf 40 % des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrags. Mit dem budgetierten Ertragsüberschuss legt der Gemeinderat ein solides Budget vor, welches den Vorgaben der Finanzplanung entspricht.

Wie bereits beim Budget 2019 kann auch das Budget 2020 nicht mit der Jahresrechnung 2018 verglichen werden. Dies hängt damit zusammen, dass die Jahresrechnung 2018 die letzte unter HRM1 war. Ab dem Budget 2021 ist wieder ein Direktvergleich mit der zuletzt abgeschlossenen Jahresrechnung möglich. Im Grundsatz basiert das Budget 2020 wie schon in den früheren Jahren auf den Budgetvorgaben des kantonalen Gemeindeamts sowie auf den Vorgaben des Gemeinderats zur Finanz– und Aufgabenplanung 2019–2023.

Das Budget basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 40 % des 100-prozentigen Staatssteuerertrags. Das Budget 2020 der Politischen Gemeinde weist in der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von Fr. 43'694'400.– und einem Ertrag von Fr. 44'992'600.– einen Ertragsüberschuss von Fr. 1'298'200.– aus. Somit ist der mittelfristige Ausgleich gemäss Verordnung eingehalten.
 

Erfolgsrechnung

Sachaufwand
Gegenüber dem Budget 2019 erhöht sich der prognostizierte Sachaufwand 2020 um Fr. 591'700.–. Im Vergleich zur Jahresrechnung 2018 konnte er jedoch um rund Fr. 160'000.– gesenkt werden. Die voraussichtliche Aufwandsteigerung auf Fr. 11'886'600.– begründet sich zum Einen dadurch, dass der Strom zu einem höheren Preis eingekauft werden muss (Mehraufwand von Fr. 276'900.–), zum Anderen ist ein höherer Aufwand von Fr. 120'000.–für Unterhalt an Gebäuden budgetiert (Gemeindehaus, Abwasser etc.).

Abgrenzung Ressourcenausgleich
Infolge der Anpassung von § 119 Abs. 2 und 3 des Gemeindegesetzes (GG) kann der Ressourcenausgleich zeitlich abgegrenzt werden und zwar zum sogenannten Vollmodell. § 119 Abs. 3 und damit die bisherige Differenzbetrachtung bei der Abgrenzung wird ersatzlos gestrichen. Aufgrund des budgetierten Steuerertrags und des geschätzten Werts der kantonalen Steuerkraft resultiert ein mutmasslicher Ressourcenzuschuss von Fr. 1'399'800.– für die Politische Gemeinde.

Steuererträge
Die Erträge der ordentlichen Einkommens– und Vermögenssteuern müssen aufgrund der Jahresrechnung 2018 sowie der Hochrechnung 2019 weiterhin zurückhaltend budgetiert werden (–Fr. 983'000.–). Bei den Grundstückgewinnsteuern wird mit einem leicht höheren Ertrag gerechnet.
 

Investitionsrechnung

Verwaltungsvermögen
In der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens sind für das Jahr 2020 Nettoinvestitionen von Fr. 6'107'000.– vorgesehen. Davon fallen Fr. 3'145'000.– (51.5 %) im Steuerhaushalt und Fr. 2'962'000.– (48.5 %) im gebührenfinanzierten Bereich an. Im Bereich Bevölkerung und Sicherheit sind Investitionen für die Umsetzung des Parkplatzkonzepts von Fr. 150'000.– sowie die Anschaffung eines neuen Öl–/Wasserwehrfahrzeugs (Fr. 60'000.–) geplant. Nebst der geplanten Sanierung des Friedhofgebäudes von Fr. 1'000'000.– sind in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften Investitionen für die Instandsetzung des Gemeindehauses (Projektierung) von Fr. 400'000.– sowie Fr. 200'000.– für Hochwasserschutz bzw. Gewässerraumanpassungen geplant. Ein Grossteil der Investitionsvorhaben ist mit Fr. 4'107'000.– in der Abteilung Tiefbau und Werke zu finden. Dort steht unter anderem die Sanierung der Grossplatzstrasse – Teil II bis Geerenstrasse im Umfang von Fr. 932'000.–, die Sanierung der Rebacherstrasse von insgesamt Fr. 640'000.– sowie die Sanierung der Geerenstrasse mit Fr. 570'000.– an. Die restlichen Investitionen verteilen sich auf diverse weitere Vorhaben.
 

Abwassergebühren 2020 bleiben unverändert
Die Abwassergebühren basieren auf dem Verursacherprinzip und setzen sich aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Der Gemeinderat hat die Höhe der Gebühren jährlich festzusetzen und im Anschluss daran zu publizieren. Für das Jahr 2020 bleiben die Abwassergebühren unverändert und setzten sich wie folgt zusammen:

  • Grundgebühr: 160 % der Wassergrundgebühr

  • Verbrauchsgebühr: Fr. 1.40 pro m3 Trinkwasserverbrauch


Weiter hat der Gemeinderat

  • für die Nachlizenzierung der Gemeindesoftware nest / is-e und Abacus auf der Grund der gestiegenen Einwohnerzahl einen Zusatzkredit von Fr. 37'717.– bewilligt;

  • vom Beschluss des Verkehrsrats zum Verbundfahrplanprojekt 2020–2021 Kenntnis genommen und beschlossen, auf einen Rekurs zu verzichten;

  • die Behördenentschädigung bei der Übernahme von Langzeit-Stellvertretungen geregelt;

  • sich der Stellungnahme des Gemeindepräsidentenverbandes des Kanton Zürich betr. die Vernehmlassung über die Änderungen des Gesetzes über das Bürgerrecht (KBüG) angeschlossen;

  • dem Schützenverein Maur Binz Fällanden ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 20'000.– an die Zahlungspflicht zur Kugelfangsanierung ausgerichtet.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident,tobias.diener@faellanden.ch

Zugehörige Objekte

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