Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

26. Juli 2019

Wahlanordnung

Für die aus dem Gemeinderat zurücktretenden Mitglieder Brigit Frick und Roland Gretler sind je eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 bis 2022 zu wählen. In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 4. September 2019 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburts­datum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerech­net, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Fällanden erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, Telefon 043 355 35 35, erhältlich oder können online von der Website www.faellanden.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Fällanden, 26. Juli 2019
Gemeinderat Fällanden

Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation im Glattaler vom Freitag, 26. Juli 2019

Zugehörige Objekte

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