Information zum Urnengang vom 17. November 2019
2. Wahlgang Ständerat und kommunale Vorlagen:
- Grundsatzabstimmung über die Annahme oder Ablehnung der Einzelinitiative «Einheitsgemeinde in Fällanden»
- Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Aufgrund des 2. Wahlgangs des Ständerats gilt gemäss § 84a Abs. 2 lit. b und Abs. 3 eine verkürzte Zustellfrist von 10 Tagen (anstelle der üblichen Frist von 21 Tagen).
Die amtliche Zustellfrist für sämtliche Wahl- und Stimmunterlagen für den Urnengang vom 17. November 2019 ist somit der 7. November 2019 (10 Tage).