Medienmitteilung des Gemeinderats
Die kantonale Gesundheitsdirektion hat in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und den Gemeinden die Notfalldienste neu organisiert. Ab 1. Januar 2018 ist eine unter ärztlicher Leitung stehende Triagestelle rund um die Uhr über eine kantonsweit einheitliche Telefonnummer erreichbar.
Um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung – auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit des Arztes, Zahnarztes oder Apothekers und auch für diejenigen, die über keine direkte medizinische Ansprechperson verfügen – weiterhin sicherzustellen, haben die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich und die Gesundheitsdirektion die Notfalldienste neu organisiert. Als Drehscheibe dient neu eine zentrale Triagestelle unter ärztlicher Leitung, die das gesamte Kantonsgebiet abdeckt; angeschlossen sind auch Organisationen der Zahnärzte und Apotheken. Ab 1. Januar 2018 werden unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, alle Anrufe entgegengenommen und an entsprechende Leistungserbringer weitergeleitet. Die neue Triagestelle ist klar von der Notrufnummer 144 zu unterscheiden. Beide Organisationen decken zwei verschiedene Bereiche ab. Der Rettungsdienst kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital notwendig ist. Die neue ärztliche Triagestelle ist dagegen für jene dringenden Fälle gedacht, wenn der eigene Hausarzt beispielsweise bereits Feierabend hat oder, wenn auf keine medizinische Vertrauensperson zurückgegriffen werden kann.
Richtlinie für Formularabgabe zur Einreichung von Einbürgerungsgesuchen
Am 1. Januar 2018 trat das kantonale Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Die Erlasse regeln neu viele Bestimmungen und Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren. In die Kompetenz der Gemeinden fallen nur noch die Festsetzung der Gebühren, die Prüfung der Grundkenntnisse sowie die Einreichung des Deutsch- und Staatskundekenntnistests zu Beginn des Verfahrens. In diesem Zusammenhang hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es aus Gründen der Verfahrenseffizienz Sinn macht, wenn die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die Nachweise über die absolvierten Deutsch- und Staatskundekenntnistests bereits dann vorlegen, wenn sie die notwendigen Formulare zur Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Der Gemeinderat hat deshalb die zuständige Abteilung Bevölkerung und Sicherheit ermächtigt, dieses Vorgehen in die Praxis zu übernehmen.
Ablösung Analog-Telefonie, Kreditbewilligung und Auftragsvergaben
Aufgrund der Tatsache, dass die Swisscom per Ende 2017 die Analog-Telefonie durch die Internettelefonie (IP) bzw. «Voice-over» (VoiP) ablöst, müssen in der Gemeindeverwaltung, im Alterszentrum sowie den Aussenstandorten der Feuerwehr, des Friedhofs, des Werkhofs und der Zwicky-Fabrik die bisherigen Telefonie-Anschlüsse auf der Basis von Analog- und ISDN-Anschlüssen ersetzt werden. Dafür ist eine Ausschreibung im Einladungsverfahren erfolgt. Basierend auf den Resultaten dieses Verfahrens hat der Gemeinderat für die Umsetzung der Ablösung der Analog-Telefonie einen Kredit von Fr. 104'000.– bewilligt. Mit der Realisierung wurde die Firma T&N Telekom & Netzwerk AG in Dietlikon beauftragt.
Genehmigung diverser Bauabrechnungen
Der Gemeinderat hat die Abrechnungen mehrerer Bauprojekte in Fällanden und Pfaffhausen genehmigt.
Grossplatzstrasse in Pfaffhausen: Fahrbahnsanierung und Erneuerung Mischwasserkanalisation
Am 6. September 2011 bewilligte der Gemeinderat einen gebundenen Kredit von Fr. 584'300.- für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation und die Sanierung der Grossplatzstrasse in Pfaffhausen. Die entsprechende Bauabrechnung schliesst mit insgesamt Fr. 563'330.28 ab. Die Minderkosten von Fr. 20'994.75 (-3,6 %) sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, unter anderem darauf, dass die Fahrbahnsanierung und die Kanalisation fast keine Regiearbeiten erforderten. Bei der Mischwasserkanalisation verhalfen zudem tiefe Offertpreise zu einer günstigeren Realisation.
Erneuerung Mischwasserkanalisation an Schüepwis- und Egglerstrasse in Fällanden
Im August 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von insgesamt Fr. 1'038'400.- für die Erneuerung der Strasse und die Erweiterung der Werkleitungen in der Schüepwis- und Egglerstrasse in Fällanden. Die Strassensanierungsarbeiten wurde bereits im Februar 2014 abgerechnet. Die Bauabrechnung über den Teilkredit von Fr. 80'000.– für die Erneuerung der Kanalisation, die erst im 2014 innensaniert wurde, liegt mittlerweile vor. Mit Fr. 87'125.47 belaufen sich die Mehrkosten auf Fr. 7'125.47, was 8,9 % entspricht. Die Kostenüberschreitung ist auf harte Kalkablagerungen zurückzuführen, die entfernt werden mussten.
Bergstrasse bis Hopplenweg in Pfaffhausen: Fahrbahnsanierung und Erneuerung Mischwasserkanalisation
Im Oktober 2012 bewilligte der Gemeinderat unter anderem einen Kredit von Fr. 400'000.- für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation und die Fahrbahnsanierung der Bergstrasse bis Hopplenweg in Pfaffhausen. Die entsprechende Bauabrechnung schliesst total mit Fr. 289'466.75 ab. Die Minderkosten von Fr. 110'533.25 begründen sich in den tiefen Submissionspreisen und dass die Fahrbahnsanierung und die Kanalisation fast keine Regiearbeiten benötigten.
Personelles
Folgende Personen haben ihre Stelle bei der Gemeindeverwaltung per Ende Februar 2018 gekündigt: Marcel Ehlers, Leiter Abteilung Hoch- und Tiefbau 100 %, und Carol Karafiat, Fachspezialistin mbA Asyl- und Flüchtlingskoordination 90 % der Abteilung Soziales. Der Gemeinderat dankt den beiden austretenden Mitarbeitenden für ihre geleisteten Dienste und wünscht ihnen alles Gute.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08
Zugehörige Objekte
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