Medienmitteilung des Gemeinderats

25. August 2020

Sanierung der Personenunterführung an der Maurstrasse
Im Rahmen des Gesamtprojekts Sanierung der Maurstrasse hätte die Personenunterführung (PU) Maurstrasse beim Schulhaus Lätten behindertengerecht saniert werden müssen. Dazu wurden vom Kanton verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie diese Auflage erfüllt werden kann. Da aber Fussgängerstreifen mit Mittelinseln in der Nähe der PU geplant sind, die eine hindernisfreie und sichere Querung der Maurstrasse ermöglichen, wurde die Sanierung der PU durch den Kanton nicht weiterverfolgt. Er bot aber der Gemeinde an, die PU zu überneh-men und beizubehalten.

Die Tatsache, dass rund 800 Unterschriften gegen die Aufhebung der Personenunterführung eingereicht wurden, veranlasste den Gemeinderat, verschiedene Möglichkeiten für die Beibehaltung der PU abklären zu lassen. Dabei geht es vor allem um den Aufgang beim neuen Schulhaus, der mehrheitlich von Kindern benutzt wird, um in die Schule Lätten zu gelangen. Der Treppenaufgang führt heute direkt auf das Trottoir, das zugleich ein stark benutzter Veloweg ist. Damit in Zukunft Konflikte zwischen PU-Benutzern und Velos vermieden werden können, soll dieser Aufgang entschärft werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Basler und Hofmann, Zürich, in einer Studie die folgenden Varianten für den Aufgang zu prüfen: 1. Erstellen einer Rampe, 2. Anpassung der Treppe, oder 3. Anbringen einer Markierung und Absperrpfosten auf dem Veloweg. Alle drei Varianten erfüllen die gesetzlichen Normen für eine Personenunterführung und bedingen keine regelmässigen Unterhaltskosten. Aber mit allen drei Varianten kann die PU nicht be-hindertengerecht gemacht werden.

Bei der Variante Treppe wird die Treppe so umgestaltet, dass der Aufgang parallel zum Trottoir auf den neuen Fussweg führt.

Aufgang Nord – Variante Treppe (siehe Skizze unten)

Bei einem Vergleich der drei Varianten hat die Variante Treppe klar am besten überzeugt: sie hat einen geringen Platzbedarf, benötigt eine kurze Bauzeit, kann optimal in die neue Situation des Schulhauses eingepasst werden und führt zu tiefen Baukosten. Das beauftragte Ingenieurbüro empfiehlt deshalb die Realisierung der Variante Treppe. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die PU Maurstrasse vom Kanton zu übernehmen, zu renovieren und den Aufgang beim Schulhaus mit der Variante Treppe umzugestalten.

Die Netto-Kosten für die Gemeinde, die der Gemeinderat als Nachtragskredit zulasten der Erfolgsrechnung 2020 bewilligt hat, belaufen sich auf Fr. 22'400.– inkl. MWST, die Ausführung soll sofort erfolgen. Der Kanton Zürich wird die beiden fehlenden  Fussgängerstreifen mit Mittelinsel bei der Personenunterführung und beim Denner realisieren. Deren Ausführung ist im Frühjahr 2021 geplant.

Neue SDBU-Statuten werden zur Annahme empfohlen
Das seit dem 1. Januar 2018 gültige neue kantonale Gemeindegesetz verlangt von den Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts mit eigener Bilanz sowie verschiedene formale Anpassungen. Die Statuten müssen somit einer Totalrevision unterzogen werden. Diese wiederum unterliegt zwingend einer Volksabstimmung, bei der die Einstimmigkeit aller beteiligten Gemeinden notwendig ist. Der Zweckverband SDBU muss aufgrund dieser kantonalen Vorgaben seine Statuten ebenfalls revidieren. Er hat diese Totalrevision genutzt, um die Statuten, die letztmals per 1. Januar 2010 revidiert wurden, auch generell den aktuellen Anforderungen anzupassen. An den Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Zweckverbands SDBU ändert sich durch die neuen Statuten jedoch nichts.

Bei den Verbandsgemeinden, den Anschlussgemeinden sowie der  Rechnungsprüfungskommission Fällanden führte der SDBU vom 28. November 2019 bis 25. Januar 2020 ein Vernehmlassungsverfahren zum Revisionsvorschlag der neuen Zweckverbandsstatuten durch, in dem auch der Gemeinderat Fällanden eine Stellungnahme einreichte. Parallel dazu lief die Vorprüfung der Statuten beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Auch wenn nicht alle Änderungsanträge des Gemeinderats Fällanden übernommen wurden, empfiehlt der Gemeinderat auf Antrag der Delegiertenversammlung des SDBU den Stimmberechtigten der Gemeinde Fällanden, die Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster SDBU an der Urnenabstimmung (voraussichtlich am 29. November 2020) anzunehmen.

Umstellung auf digitale Rekrutierung
In seinen Legislaturzielen für die Amtsdauer 2018–2022 hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Attraktivität der Gemeindeverwaltung als Arbeitgeberin mit konkreten Massnahmen verbessert werden soll und die Potenziale der Digitalisierung erhoben und schrittweise realisiert werden sollen. Bestandteil dieser Massnahmen ist die Einführung eines digitalen Rekrutierungssystems.

Ein zeitgemässes und modernes Bewerbungsmanagement-System muss die Bewerbungsprozesse und den Austausch zwischen der Gemeinde als Arbeitgeberin und den Kandidatinnen und Kandidaten effizient und sicher, d. h. auch datenschutzkonform, gestalten. Mit der Umstellung auf ein bedienerfreundliches digitales Bewerbungsmanagement-System werden diese Anforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem anpassbare Online- Bewerbungsformulare, die Einbindung von Personalberatungen ins Bewerbungsmanagement, Reports, welche die Qualität der Rekrutierung verbessern, und diverse Funktionen für die effiziente Kommunikation zwischen Bewerbenden, der Personalstelle und den Linienvorgesetzten. Wichtiger Bestandteil ist auch die Möglichkeit einer Bewerbung via mobile Endgeräte.

Eine modulare und flexible E-Recruiting-Lösung ist heutzutage in einem modernen Betrieb bereits Standard. Auch technisch geht der Trend bei Bewerbungsmanagement-Systemen in Richtung mehr Flexibilität: weg von On-Premise-Lösungen hin zu webbasierten SaaS- Lösungen (Software as a Service). Letztere sind betreffend Initialaufwand und Betrieb mindestens um die Hälfte kostengünstiger.

Die Mehrheit der Bewerbenden sucht bereits heute mit Smartphones nach Stellen. Eine solche Bewerbungsmöglichkeit wird mittlerweile nicht nur als zeitgemäss erachtet, sondern aktiv nachgefragt und teilweise sogar vorausgesetzt. Mobile Recruiting bietet somit die Möglichkeit, einen Arbeitgeber als modern und fortschrittlich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Gleichzeitig ist es ein einfaches und funktionales Instrument für Stellensuchende, um sich ohne Hürden bewerben zu können. Da viele Kandidatinnen und Kandidaten unterwegs via Mobile oder Tablet nach Stellen suchen, geht es beim Mobile Recruiting in erster Linie darum, die Eintrittsschwelle möglichst niedrig und den Bewerbungsprozess unterbruchfrei zu halten. Die Benutzerfreundlichkeit hat hierbei höchste Priorität.

Für die Einführung der E-Recruiting-Lösung «Best Practice» für Gemeinde-, Stadt- und Schulverwaltungen der Refline AG, Baar, hat der Gemeinderat zulasten der Erfolgsrechnung 2020 einen Nachtragskredit von Fr. 7'500.– bewilligt. Die künftigen jährlich wiederkehrenden Nutzungs-, Betriebs- und Wartungskosten belaufen sich auf Fr. 4'500.– pro Jahr.

Elektronisches Kundenportal beim Elektrizitätswerk Fällanden
Die Digitalisierung spielt in allen Lebensbereichen eine zunehmend grössere Rolle im Alltag. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist das neue digitale Kundenportal des Elektrizitätswerks Fällanden (EWF). Damit sollen alle Kundinnen und Kunden rund um die Uhr die Möglichkeit erhalten, über ihr persönliches Benutzerkonto (Login) auf Basisdienstleistungen des EWF zuzugreifen. Sie können u. a. Rechnungen und den Verbrauch einsehen, Adressänderungen melden, ihr Stromprodukt wechseln oder ihre Verträge einsehen. Damit werden auch die bundesrechtlichen Anforderungen, dass den Endverbrauchern und Erzeugern ihre Messdaten zur Verfügung gestellt und verständlich dargestellt werden, erfüllt. Weiter wird verlangt, dass die Verbrauchsdaten zu visualisieren sind, um damit u. a. Stromeinsparpotenziale erkennen zu können. Ferner muss das Kundenportal im Internet zur Verfügung stehen und es soll mit verschiedenen Endgeräten (PC, mobile Geräte) darauf zugegriffen werden können.

Beim digitalen Kundenportal stehen folgende Funktionalitäten im Vordergrund:
– Zugriff auf Rechnungsdaten (Strom, Wasser, Abwasser und Abfall);
– Visualisierung von Energie- und Wasserverbrauchsdaten;
– Störungen erfassen;
– Adressänderungen melden.

Neben dem Nutzen für die Kundschaft bringt ein Kundenportal auch Vorteile für die Abteilung Tiefbau und Werke. Der Kundendienst wird von Routinetätigkeiten wie Adressänderungen entlastet und kann die Zeit vermehrt in die Beratung, die Lösung von Problemen der Kundschaft oder die Beantwortung von Anfragen investieren. Der Kundendienst ist damit in der Lage, auch in Zukunft die zunehmenden Anfragen aufgrund der steigenden Produktevielfalt und der erhöhten regulatorischen Komplexität im Energiebereich kompetent zu beantworten.

Das Kundenportal soll per 1. Januar 2021 aufgeschaltet werden. Des Weiteren ist geplant, mit den Jahresrechnungen einen übersichtlichen Informationsflyer zu versenden, um sämtliche Strombezügerinnen und Strombezüger des EWF über die neue Dienstleistung zu informieren. Ausserdem ist eine Verlinkung des Kundenportals auf der Homepage der Gemeinde Fällanden vorgesehen.

Der Gemeinderat hat für die Einführung des elektronischen Kundenportals beim EWF und die Auftragsvergabe an die Firma esolva AG in Weinfelden zulasten der Erfolgsrechnung 2020 einen Kredit für die einmaligen Lizenz- und Dienstleistungskosten in der Höhe von Fr. 16'910.– wird bewilligt.

Bevölkerungsumfrage EW Fällanden
Mit einer Umfrage möchte das Elektrizitätswerk Fällanden (EWF) die Meinung der Bevölkerung zu Klima- und Umweltthemen kennen lernen. In der Befragung geht es um Photovoltaikanlagen, Stromprodukte, Elektro-Mobilität und Wärmepumpen. Damit das EWF ein möglichst umfassendes Bild über die Situation erhält, sind alle Strombezügerinnen und Strombezüger eingeladen, an dieser Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung des Fragebogens benötigt etwa fünf bis zehn Minuten.

Die Umfrage dauert vom 25. August bis 20. September 2020. Der entsprechende Fragebogen kann auf der Webseite http://www.werke-faellanden.ch  oder unter folgendem Link abgerufen werden: Bevölkerungsumfrage Elektrizitätswerk Fällanden (EWF)

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym. Rückschlüsse auf die teilnehmenden Personen sind daher nicht möglich. Die Ergebnisse der Umfrage werden veröffentlicht.

Der Gemeinderat geht aus
Im Rahmen seiner Legislaturziele hat der Gemeinderat beschlossen, dass er regelmässig eine Sitzung in den Ortsteilen Benglen und Pfaffhausen durchführen möchte. Nach der «Auswärts-Sitzung» am 10. März 2020 im Gemeinschaftszentrum Benglen folgt nun am 1. September 2020 eine Gemeinderatssitzung in der Lohholzhütte in Pfaffhausen.

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung um 20.00 Uhr zu einem kleinen Apéro mit gemütlichem Austausch im Freien eingeladen. Die Coronavirus- Schutzmassnahmen werden eingehalten. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.

Historische Filmdokumente und Führung zur Geschichte von Benglen
Als Antwort auf die Wohnungsnot baute die Ernst Göhner AG ab 1971 neben dem Weiler Benglen eine Grosswohnsiedlung in Elementbauweise. 1975 lud das Schweizer Fernsehen die Benglerinnen und Bengler ein, selbst einen Film über ihre Siedlung zu drehen.

Im Zusammenhang mit den europäischen Tagen des Denkmals findet am Sonntag, 13. September 2020, 14.00 Uhr, eine Führung durch die Siedlung Benglen sowie die Vorführung dieses Films mit anschliessender Podiumsdiskussion im Mehrzweckraum des Schulhauses Buechwis statt. Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine Anmeldung unter www.ortsvereinbenglen.ch erforderlich. Die Coronavirus-Schutzmassnahmen sind gewährleistet.

Weitere Kenntnisnahmen des Gemeinderats

  • Der Gemeinderat nimmt erfreut Kenntnis davon, dass die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich GVZ für die bauliche Verbesserung im Alterszentrum Sunnetal einen Subventionsbeitrag von Fr. 131'599.– ausrichtet.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

Aufgang Nord - Variante Treppe

Zugehörige Objekte

Name
2020_08_25_Gemeinderat_Fallanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2020_08_18.pdf Download 0 2020_08_25_Gemeinderat_Fallanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2020_08_18.pdf