Generelles Besuchsverbot für das Alterszentrum Sunnetal

13. März 2020

Gemäss Anordnung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 12. März 2020 gilt vom 13. März bis 30. April 2020 für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen ein generelles Besuchsverbot. Entsprechend dieser Anordnung ist allen Personen untersagt, die Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Sunnetal zu besuchen.

Für Fragen und Unklarheiten betreffend das Alterszentrum Sunnetal wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Alterszentrums, Beatrice Appius, Tel. 043 355 31 00.

Weiterführende Informationen zur Situation und Umsetzung im Kanton Zürich finden Sie unter obigem Link und in den nachfolgend aufgeschalteten Dokumenten.

Hotlines:

  • Die Hotline für Veranstalter und Gemeinden ist erreichbar über die Telefonnummer 0800 044 117.
  • Für medizinische Fragen rund um das Coronavirus steht das Ärztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 zur Verfügung.
  • Das Bundesamt für Gesundheit bietet eine Hotline unter der Telefonnummer 058 463 00 00 an.

Zugehörige Objekte

Name
Schreiben_in_Sachen_Besuchsverbot.pdf Download 0 Schreiben_in_Sachen_Besuchsverbot.pdf
Anordnung_Besuchsverbot.pdf Download 1 Anordnung_Besuchsverbot.pdf
MM_GD_Coronavirus_-_Besuchsverbot.pdf Download 2 MM_GD_Coronavirus_-_Besuchsverbot.pdf
Merkblatt_BAG_Coronavirus_Selbstquarantaene.pdf Download 3 Merkblatt_BAG_Coronavirus_Selbstquarantaene.pdf