Medienmitteilung zur Gemeindeversammlung

28. November 2007
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2007
Die von 152 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde stimmte den Anträgen des Gemeinderates mit einer Ausnahme zu: Im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung lehnte die Legislative die Umzonung Huebwis, Fällanden, in eine dichte Wohnzone mit Gewerbeanteil und Gestaltungsplanpflicht ab.

Die Stimmberechtigten hiessen den Leistungsauftrag für das Alterszentrum Sunnetal in Fällanden gut. Der Auftrag wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Kostendeckungsgrad von Pflegeheim, Pflegewohnung Pfaffhausen sowie den Alterswohnungen beträgt weiterhin 90 %. Der Globalkredit für den Betrieb des Alterszentrums beläuft sich im Jahr 2008 netto auf Fr. 337'500.-- und wurde von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern ebenso genehmigt wie der Voranschlag für das kommende Jahr. Das Budget sieht bei einem Ertrag von Fr. 33'299'000.-- und einem Aufwand von Fr. 35'279'000.-- ein Defizit von Fr. 1'981'000.-- vor. Der Steuerfuss wurde unverändert auf 40 % des einfachen Staatssteuerertrages festgesetzt.

Als kantonale Geschworene stellten sich sieben Personen zur Verfügung. Dies entspricht gleichzeitig der Fällanden zustehenden Anzahl Geschworener. Die Geschworenen wurden von den Stimmberechtigten diskussionslos für die Amtsdauer 2008 bis 2013 gewählt.

Die Teilrevision der Ortsplanung umfasst keine grundlegenden Änderungen, sondern soll einerseits Unklarheiten und Probleme in der Anwendung beseitigen. Weiter werden kleinere Anpassungen an die Änderungen des übergeordneten Rechts vorgenommen. Wo sinnvoll, wird die Überführung in die amtliche Vermessung vorgenommen. Schliesslich wird die Richtplanung an die veränderten Verhältnisse angepasst. Während diese Punkte kommentarlos genehmigt wurden, führte die Behandlung der Ein- und Umzonungsgesuche teilweise zu längeren Diskussionen. Der Antrag des Gemeinderates, in der Huebwis eine dichte Wohnzone mit Gewerbeanteil und Gestaltungsplanpflicht zu schaffen, wurde von den Stimmberechtigten mit 81 gegen 50 Stimmen verworfen. Die übrigen Anträge wurden vom Souverän angenommen.

Im Rahmen einer Anfrage nach § 51 des Gemeindegesetzes beklagte ein Einwohner von Fällanden den schlechten Zustand des wegen der Bautätigkeit im Unterdorf umgeleiteten Eichwiswägs. Der Gemeinderat verwies in seiner Antwort auf seine Bemühungen und konnte festhalten, dass der Eichwiswäg Mitte Dezember wieder geöffnet wird.