Bewilligung Wahlplakate National- und Ständeratswahlen Herbst 2007

8. August 2007
Das Generalsekretariat der Baudirektion des Kantons Zürich teilt mit, dass im Hinblick auf die kommenden National- und Ständeratswahlen im Herbst 2007 die Gemeinden die Aufstellung von Wahlplakaten ausserhalb der Bauzonen für längstens 3 Monate tolerieren können. Nach dem Wahltermin müssen die Plakate vom Veranstalter entfernt werden. Strassen-Sichtbereich Behinderungen sind nicht gestattet.

Die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit benötigt zwecks Kontrolle und Übersicht alle Angaben über den Veranstalter. Dazu ist das Gesuchsformular für temporäre Strassenreklamen auszufüllen und der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit zukommen zu lassen. Es wird keine Bewilligung ausgestellt.

Gemeindeverwaltung Fällanden
Abt. Bevölkerung und Sicherheit

Das Formular kann von dieser Website unter der Rubrik Online-Schalter "Plakatwerbung temporär" heruntergeladen werden.