18. Januar 2006
Ab 1. März 2006 werden Parkkarten für Gehbehinderte oder Fahrzeugführer von gehbehinderten Personen nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt. Bisherige Parkkarten bleiben gültig bis Ende 2007.

Die Gruppe Sonderbewilligungen des Strassenverkehrsamtes Zürich ist ab 1. März 2006 für die Bearbeitung und die Erteilung der Parkkarten (Telefon 058 811 33 75) zuständig. Das neue Gesuchsformular wird samt den entsprechenden Informationen im Laufe des Februars auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes (www.stva.zh.ch) publiziert sein.

Bis Ende Februar 2006 können Sie wie gewohnt unter Abgabe eines Arztzeugnisses, welches die Gehbehinderung bestätigt, die Parkkarte bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (denise.gloor@faellanden.ch) beziehen. Die ausgestellten Parkkarten behalten die Gültigkeit bis Ende 2007.

Was bedeutet dies für Sie als bestehender Karteninhaber? Alle (mit Ausnahme der "zeitlich unbeschränkt" gültigen) Parkkarten, welche durch die Gemeinde Fällanden ausgestellt wurden, behalten gemäss erwähnter Laufzeit ihre Gültigkeit. Parkkarten welche "zeitlich unbeschränkt" ausgestellt wurden, sind ab März 2006 beim Strassenverkehrsamt Zürich neu anzufordern, da diese nach einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit verlieren werden. Alle anderen Parkkarten sind nach Ablauf, der durch die Gemeinde Fällanden ausgestellten Gültigkeit, beim Strassenverkehrsamt Zürich zu erneuern.

Fragen beantwortet Ihnen gerne Denise Gloor, Abteilung Bevölkerung und Sicherheit, unter Telefon 043 355 35 29 oder denise.gloor@faellanden.ch.