Südanflüge - Merkblatt Verjährungsunterbrechung

20. Dezember 2005
Entschädigungsforderung wegen übermässigem Fluglärm durch Südanflüge
Unterbrechung der Verjährung


Entschädigungsforderungen wegen Fluglärmimmissionen verjähren nach 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Entschädigung nicht mehr eingeklagt werden. Entschädigungsforderungen sind deshalb innert dieser Frist geltend zu machen oder aber die Verjährung ist zu unterbrechen. Nach der Praxis des Bundesgerichts beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald der Schaden für die betroffenen Grundeigentümer zuverlässig voraussehbar ist. Nach Meinung des vom Fluglärmforum Süd beigezogenen Rechtsvertreters dürfte dies für die durch den Südanflug überflogenen Gebiete Ende Oktober 2003 mit Aufnahme der Südanflüge oder dann im Juni 2003 mit der Genehmigung der Südanflüge durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL der Fall gewesen sein.

Vorsichtshalber rät der Rechtsvertreter des Fluglärmforums Süd den vom Südanflug unmittelbar betroffenen Grundeigentümern, die eine Entschädigung wegen übermässigem Fluglärm geltend machen wollen, den Lauf der Verjährung bald, jedoch spätestens bis Ende 2006 zu unterbrechen. Dies ist auf einfache Weise möglich. Mit einer schriftliche Eingabe an die Flughafenbetreiberin Unique kann die Verjährung ein für alle Mal gestoppt werden. Die Eigentümer können sich auf diese Weise etwas Luft verschaffen und die weitere Entwicklung des Flughafenbetriebs abwarten, ohne bereits ein Verfahren einleiten zu müssen.

Ein Musterbrief für eine Verjährungsunterbrechung sowie ein Merkblatt hierzu können auf unserer Homepage herunter geladen werden. Alle Unterlagen in diesem Zusammenhang können auch im Gemeindehaus am Empfang bezogen werden.

Gemeinderat Fällanden

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