Neues Chemikalienrecht ab 1. August - Giftschein fällt weg
Neu erhalten Käuferinnen und Käufer gefährliche Produkten nur, wenn sie im Verkaufsgeschäft einen Ausweis vorlegen und mit ihrer Unterschrift die sachgerechte Verwendung bestätigen. Die Chemikalien selbst werden mit Gefahrensymbolen versehen, wie sie auch im europäischen System verwendet werden. Weitere Informationen sind unter www.cheminfo.ch erhältlich.