Neues Chemikalienrecht ab 1. August - Giftschein fällt weg

11. August 2005
Giftige Chemikalien wurden in der Schweiz bis jetzt in fünf Giftklassen eingeteilt und mit Giftbändern gekennzeichnet. Am 1. August 2005 trat das neue Chemikaliengesetz in Kraft, welches das bisher gültige Giftgesetz ersetzt. Damit entfällt die Ausgabe von Giftscheinen durch die Gemeinde.

Neu erhalten Käuferinnen und Käufer gefährliche Produkten nur, wenn sie im Verkaufsgeschäft einen Ausweis vorlegen und mit ihrer Unterschrift die sachgerechte Verwendung bestätigen. Die Chemikalien selbst werden mit Gefahrensymbolen versehen, wie sie auch im europäischen System verwendet werden. Weitere Informationen sind unter www.cheminfo.ch erhältlich.