Sperrung Maur Zürichstrasse 4.8. - 18.8.2014
Dauer der Sperre für den motorisierten Individualverkehr:
Montag, 4. August, 6 Uhr bis Montag, 18. August, 5 Uhr
Dauer der Sperre für den öffentlichen Verkehr (VBZ):
Samstag, 9. August, 5 Uhr bis Montag, 11. August, 5 Uhr
Die Verkehrsumleitung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr im Gegenverkehr über die Fällanderstrasse in Maur, die Maur-, Zürich- und die Binzstrasse in Fällanden sowie die Zürichstrasse in Maur.
Die VBZ stellt den Betrieb auf der Strecke ein und bietet einen Ersatz über bestehende Buslinien an.
Die Signalisation der Strassensperre und der Verkehrsumleitung wird sichergestellt.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27. Abs. 1 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Tiefbauamt, Strasseninspektorat
Baudirektion Kanton Zürich
Zugehörige Objekte
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Baustelle_Maur_Zurichstrasse_Aug2014.pdf | Download | 0 | Baustelle_Maur_Zurichstrasse_Aug2014.pdf |