Medienmitteilung des Gemeinderates

6. März 2012
Zwei neue Mitglieder für Jagdgesellschaft Fällanden
Auf Antrag des Bevollmächtigten der Jagdgesellschaft Fällanden hat der Gemeinderat der Aufnahme von zwei weiteren Mitgliedern, namentlich Norbert Breitler, Kyburg, und Ernst Jordi, Volketswil, mit sofortiger Wirkung zugestimmt.

Das kantonale Jagdgesetz sieht vor, dass die Jagdreviere alle acht Jahr versteigert werden. Für das Jagdrevier Nr. 103 in Fällanden war dies letztmals im Februar 2009 der Fall. Das Revier wurde für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2017 für jährlich Fr. 1'992.– an die Jagdgesellschaft Fällanden verpachtet. Seither hat sich die Zusammensetzung verändert. Laut Jagdpachtvertrag ist der Bevollmächtigte verpflichtet, der Gemeinde und der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich jeden Wechsel im Bestand der Gesellschaft und der Person des Bevollmächtigten zur Kenntnis zu bringen. Ausserdem bedarf die Aufnahme eines neuen Mitglieds der Zustimmung des Gemeinderates. Dem Antrag um Aufnahme zwei neuer Mitglieder wurde stattgegeben. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft Fällanden lauten demnach wie folgt: Peter Ammon, Rütihof; Hans Augsburger, Fällanden; Marcel Augsburger, Grüningen; Norbert Breitler, Kyburg und Ernst Jordi, Volketswil. Des Weiteren nahm der Gemeinderat von der Ernennung des neuen Bevollmächtigten, Marcel Augsburger, Kenntnis.

Inspektions- bzw. Visitationsberichte 2011
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung gleich von zwei Berichten Kenntnis genommen: Vom Bericht des Geschäftsjahres 2011 des Betreibungsinspektorats des Kantons Zürich vom 3. Dezember 2011 über die am 24. Oktober 2011 vorgenommene Inspektion beim Betreibungs- und Gemeindeammannamt des Betreibungskreises Fällanden Maur Schwerzenbach sowie vom Visitationsbericht des kantonsärztlichen Dienstes der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 13. Februar 2012 über die Führung des Alterszentrums Sunnetal in Fällanden.

Beide Berichte sind äusserst positiv ausgefallen; der Gemeinderat konnte diese in der Folge mangels relevanter Hinweise und Empfehlungen als erledigt abschreiben.

Naturschutz-Verordnung - Änderungen
Einerseits sind zwei Einzelbäume, ein ca. 20-jähriger Lindenbaum und eine Waldkirsche, beide im Eigentum der Politischen Gemeinde, neu unter Schutz gestellt worden und ins Inventar aufgenommen worden. Ausserdem wurde die Hecke am Langärihang in Absprache mit allen Eigentümern neu bepflanzt und somit im Gelände vergrössert. Die Unterschutzstellung wurde auf den neu erstellten Teil ausgeweitet. Ausserdem hat der Gemeinderat das Objekt Einzelbaum Nr. 981, ein mittlerweile gefällter Nussbaum, aus dem Inventar entlassen. Dies, da ein neuer Baum nicht mehr als landschaftprägendes Element in Erscheinung treten würde. Zu guter Letzt stimmte der Gemeinderat redaktionellen Änderungen der Naturschutz-Verordnung zu.

Stellvertretungslösung für Nachführung der amtlichen Vermessung
§§ 25 f. der kantonalen Vermessungsverordnung vom 17. Dezember 1997 (KVAV) bestimmen, dass die Gemeinde die amtliche Vermessung (AV) durch eine Person mit eidgenössischem Ingenieur-Geometerpatent, die im eidgenössischen Geometerregister eingetragen ist, nachzuführen hat. Dessen Obliegenheiten und Entschädigung ist in einem Vertrag zu regeln (Werkvertrag). Der Nachführungsgeometer oder die Nachführungsgeometerin ist, soweit er oder sie Nachführungen an der amtlichen Vermessung vornimmt, hoheitlich tätig. Der Nachführungsvertrag ist daher öffentlich-rechtlicher Natur und ist mit dem Geometer oder der Geometerin persönlich abgeschlossen. Damit eine Stellvertreterlösung sichergestellt ist und die Gemeinde bezüglich der amtlichen Vermessung handlungsfähig bleibt, ist die zusätzliche Ernennung eines zweiten Geometers unabdingbar. Der Gemeinderat hat infolgedessen nebst Werner Frei zusätzlich David Erny, beide von der Firma Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, als zweiten patentierten Ingenieur-Geometer ernannt.

Personelles
Mit den Neueintritten per 1. Mai 2012 von Jetish Haliti als Bauleiter Stromversorgung 100 % sowie von Priska Kobelt per 14. Mai 2012 als Sachbearbeiterin 50 % ist das Team der Abteilung Werke wieder komplett. Des Weiteren ist Ni Ni Win nach Abschluss ihrer Ausbildung mit Wirkung ab 12. März 2012 als Pflegeassistentin mit einem Teilzeitpensum von 70 % weiterhin im Alterszentrum Sunnetal tätig.

Zugehörige Objekte

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