24. Februar 2012
Sehr geehrte Damen und Herren

Wie sie wissen, wurde die Vignettenpflicht für Velos auf den 1. Januar 2012 aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte.

Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die se benützt. Die Behörden gehen davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Personen, die nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen.

Mit einer landesweiten Informationskampagne macht das ASTRA auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam.

Falls Sie zusätzliches Informationsmaterial benötigen, können Sie das direkt beim Bundesamt für Bauten und Logistik bestellen:

Abschaffung der Velovignette