Medienmitteilung des Gemeinderates

27. Dezember 2011
Felsuntergrund behindert Erneuerungsarbeiten an der Glärnischstrasse
Der Gemeinderat genehmigte bereits an früheren Sitzungen die Erneuerung bzw. Ergänzung der Strom- und Wasserversorgungsanlagen, die Sanierung des Strassenbelags sowie der Stützmauer entlang der Glärnischstrasse. Bei den Grabarbeiten der ersten Kanaletappen stiess man ab 1,20 m Tiefe auf Felsuntergrund, welcher einerseits Mehrkosten, andererseits aber auch erhebliche Zeitverzögerungen zur Folge hat.

Nebst dem Felsvorkommen, mit welchem aufgrund der vorhandenen Unterlagen vor Baubeginn nicht gerechnet werden konnte, muss ausserdem die Wasserleitung auf einer Länge von 15 Metern erneuert werden, um das Risiko eines Rohrbruchs zu vermindern. Die besagte Wasserleitung liegt in einem längeren Abschnitt als auf den Werkleitungsplänen ersichtlich im neu projektierten Kanalgraben. Des Weiteren sind Mehraufwendungen beim Hüllbeton (aufgrund eines Ausmassfehlers des Ingenieurs) sowie für eine Abdichtung bei der Sanierung der Stützmauer zu verzeichnen. Aufgrund der vorgenannten, unerwarteten Ausgangslage hat der Gemeinderat die diesbezüglichen Mehr- bzw. Zusatzkosten in der Höhe von Fr. 71'300.– exkl. MwSt. als gebundene Mehrausgaben bewilligt.

Bauabrechnung Belagersatz Wäglergass und Eichwiswäg
Mit Beschluss vom 24. Mai 2011 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 61'000.– für den Belagersatz mit Asphalt. Im Verlaufe der Ausführungsarbeiten zeigte sich, dass auf den Ersatz der Fundationsschicht verzichtet werden kann. Mittlerweile sind die Bauarbeiten vollendet und das Projekt kann mit Minderkosten von Fr. 17'197.60 abgerechnet werden. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung mit Fr. 40'802.40 genehmigt.

Gebäude aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen
Das Wohnhaus Maurstrasse 2 in Fällanden wurde 1990 in das Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Fällanden aufgenommen. Das Inventar von 1990 hebt vor allem die wichtige Stellung im Ortsbild hervor und weist auf «einige reizvolle bauliche Details an der strassenseitigen Giebelfassade» hin, billigt dem «durch sukzessive Veränderungen zum eher ausdruckslosen Mehrfamilienhaus verkommenen» Gebäude aber nur einen bedingten Erhaltungswert bei. Die nun erfolgte genauere Untersuchung des Innern bestärkt die negativen Aspekte der damaligen Einschätzung. Die bauliche, räumliche und gestalterische Qualität ist insgesamt dürftig und die wenigen Überreste des früheren Bohlenständerbaus begründen keine besondere historische Zeugenschaft. Einzig die Proportionen des Baukörpers und der Lagewert im Dorfkern sind positiv hervorzuheben, Qualitäten also, die auch ein Neubau erfüllen kann. In Anbetracht dieses Befundes hat der Gemeinderat das Wohnhaus aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte entlassen.

Bürgerrecht
Folgenden Personen ist das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden erteilt worden:
Camille Mathilde Sophie Nigon, Benglen, sowie Carlos Alvaro Bonilla Cifuentes, Pfaffhausen. Vorbehalten bleibt der Entscheid betreffend der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts.

Personelles
Der Gemeinderat hat von der Kündigung per Ende Februar 2012 durch Florian Hauser, Fach-spezialist der Abteilung Werke, Kenntnis genommen.

Zugehörige Objekte

Name
Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_2011_12_27.pdf Download 0 Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_2011_12_27.pdf