Medienmitteilung des Gemeinderates

4. Januar 2011
Taxordnung für das Alterszentrum Sunnetal erneut angepasst
Zum zweiten Mal hat der Gemeinderat die Taxen des Alterszentrums Sunnetal für 2011 angepasst. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil die neue Pflegefinanzierung erst Ende September vom Kanton konkretisiert und damit erst umsetzbar geworden war. Eine wesentliche Änderung ist die Differenzierung der Taxen für Pflege, Betreuung, Hotellerie sowie individuelle Kosten.

Bund und Kanton haben auf Anfang 2011 neu geregelt, wie die Pflege im Alter finanziert wird. Die Änderungen zielen darauf ab, allen Betagten eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen in den eigenen vier Wänden oder in einem Heim und unabhängig vom Einkommen. Ein wesentlicher Punkt der neuen Regelungen ist die Transparenz: Welche Leistungen können beansprucht werden, wer erbringt und wer kontrolliert diese Leistungen und wie werden die Leistungen finanziert.

Das ab 2011 geltende Zürcher Pflegegesetz verschafft dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Nachachtung. Zudem werden darin Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen. Die Krankenkassen richten neu schweizweit einheitliche Beiträge an die Pflegekosten aus. Bezügerinnen und Bezüger von Spitex-Leistungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen müssen einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Die Wohngemeinden kommen für die restlichen Kosten auf; der Kanton unterstützt sie dabei. Neu müssen die Kosten und die Kostentragung für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Heim sowie für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung der Spitex separat ausgewiesen werden.

Der Verein Spitex Fällanden hat die Neuerungen selbstständig zu vollziehen; eine Anpassung des geltenden, von der Gemeindeversammlung Ende November 2009 genehmigten Leistungsvertrags, ist allerdings nicht zu umgehen. Für das Pflegeheim und die Pflegewohnung des Alterszentrums Sunnetal gilt weiterhin eine einheitliche Grundtaxe (Hoteltarif). Für die Festlegung der Betreuungs- und Pflegekosten wird unverändert das System BESA (BewohnerInnen Einstufungs- und Abrechnungssystem) angewendet. Pflegebedürftige Personen bezahlen für die Pflege maximal Fr. 21.60 pro Tag. Als Auskunfts- und Vermittlungsstelle für die Langzeitpflege hat der Gemeinderat vorerst das Alterszentrum bezeichnet. Überhaupt ist die Umsetzung der Neuerungen von Vorläufigkeit geprägt: Da Erfahrungswerte fehlen, wird die Zukunft zeigen müssen, wie nahe die Berechnungen der Realität kommen.

Anpassung der Entschädigung für das Friedensrichteramt
Nach dem von den Stimmberechtigten am 26. September 2010 angenommenen Gerichtsorganisationsgesetz werden die Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Kanton Zürich nicht mehr im sogenannten Sportelsystem entschädigt. Dies bedeutet, dass die vom Obergericht festgelegten Gebührenansätze zwar von den Friedensrichterämtern eingefordert, aber den Gemeindekassen zugewiesen werden müssen. Der Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich hat den Gemeinden und Städten Richtlinien und Empfehlungen zur Entlöhnung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter in den Gemeinden zukommen lassen. Im Bezirk Uster empfiehlt der Gemeindepräsidentenverband GPVU den Gemeinden und Städten des Bezirks, das Friedensrichteramt in die kantonale Lohnklasse 19 einzustufen und für die Entlöhnung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Übrigen die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Gestützt darauf hat der Gemeinderat die Entschädigung des Friedensrichteramtes so festgelegt, dass sie den bisherigen durchschnittlichen Einkünften entspricht.

Diverse Bauabrechnungen genehmigt
Pünktlich auf Ende Jahr hat der Gemeinderat die Abrechnungen von verschiedenen grösseren und kleineren Bauvorhaben genehmigt.

Abschlussarbeiten im Unterdorf
Für den Einbau der Deckbeläge, die Sanierung von Randabschlüssen und Belägen sowie die Anpassungen von Schachtabdeckungen im Gebiet des Quartierplans Unterdorf hat der Gemeinderat im August 2009 Fr. 175'700.-- bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit Fr. 175'415.-- ab.

Neubau Havarieschacht Tämperli
Um Verschmutzungen der Glatt durch Havarien oder Brandfälle zu verhindern, wurde im Regenwasserkanal ein Absperrschieber eingebaut. Damit kann das Wasser vom Regenwasserkanal in den Schmutzwasserkanal umgeleitet werden. Die effektiven Kosten belaufen sich auf Fr. 193'021.75; der im Februar 2009 bewilligte Ausführungskredit betrug Fr. 190'000.--.

Erneuerung Regenwasserkanalisation und EW-Rohrblock Neuhusweg/Langäri
Für die Erneuerung der aus den 1940er Jahren stammenden Regenwasserkanals und für die Verlegung des Rohrblocks der Elektrizitätswerke wurden im Dezember 2008 und im April 2009 insgesamt Fr. 311'000.-- bewilligt. Die tatsächlichen Kosten kommen auf Fr. 274'351.20 zu stehen (je exkl. MwSt).

Verbreiterung Radwegbrücke am Dorfbach
Die Verbreiterung der Radwegbrücke im Fällander Industriegebiet kostete Fr. 4'059.20 weniger als budgetiert. Für die Arbeiten bewilligte der Gemeinderat im Januar 2010 Fr. 64'500.--.

Erneuerung Werkleitungen, Kanalisation und Fahrbahn Alte Zürichstrasse
Der Gemeinderat hat im Mai 2008 der Erneuerung der Werkleitungen, der Wasser- und Stromversorgung, der Kanalisation sowie der Fahrbahn an der Alten Zürichstrasse in Pfaffhausen zugestimmt. Die veranschlagten Kosten beliefen sich auf Fr. 583'407.20; die Bauabrechnung schliesst mit Fr. 499'337.65 ab.

Personelles
Leta Bezzola Moser wird am 1. Februar 2011 die Arbeit als Stellvertreterin der Gemeindeschrei-berin aufnehmen. Gabriela Fehr wurde per 1. Juni 2011 als Pflegeassistentin in der Pflegewohnung Pfaffhausen angestellt. Per Anfang 2011 hat Anita Lutz die Arbeit als Pflegefachfrau DN1 im Alterszentrum aufgenommen. Und Pflegefachfrau Annemarie Akeret verlässt das Alterszentrum Sunnetal per 30. April 2011.

Zugehörige Objekte

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